AGB der Tirona Handels GmbH


Bruggfeldstraße 15, 6500 Landeck

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten, sofern dieser Unternehmer ist, nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch uns.
Abweichenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

§ 2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Rechnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden. Ebenso gelten geringe Abweichungen von den Produktangaben, soweit sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind, als genehmigt. Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.

§ 3 Preise
Unsere Preise gelten "ab Werk" sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und verstehen sich ohne Installation oder sonstige Nebenleistungen. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten. Ein Versand der Waren ist auf Wunsch möglich. Die Kosten der Postzustellung bzw. der Zustellung durch ein vergleichbares Logistikunternehmen hat der Besteller selbst zu tragen. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers auf den Vertragspartner über.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preislisten nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als vier Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen.

§ 4 Zahlungskonditionen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für registrierte Geschäftskunden besteht die Möglichkeit der Zahlung per Bankeinzug oder Banküberweisung, dies kann jedoch von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz verrechnet. Sollte ein als Zahlungskondition vereinbarter Bankeinzug vom Kreditinstitut des Kunden nicht realisiert werden, wird der Vertragspartner mit Spesen in der Höhe von € 25,00 (exkl. Ust.) belastet. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns - auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind - sofort fällig. In diesem Falle sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen hinsichtlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Der Zahlungsanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu bezahlen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 5 Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Vertragspartners. Die Gefahr geht mit der Verlagerung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen. Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Vertragspartner aufgrund von Umständen, die dieser zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versand-beziehungsweise Lieferbereitschaft auf ihn über. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfange berechtigt, die auch einzeln abgerechnet werden können. Sollte die Lieferung per Nachnahme vereinbart sein und vom Besteller die Annahme einer Zustellung per Nachnahme verweigert werden, wird der Vertragspartner mit den gesamten Versandspesen, Nachnahmegebühren, Rücksendespesen und einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00 (exkl. Ust.) belastet.

§ 6 Lieferzeit
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 20 Tagen nach der angeführten Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von solchen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Vertragspartner gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für die Nachfrist bei Verzug. Vor Ablauf dieser verlängerten Lieferzeit beziehungsweise Leistungsfrist ist der Vertragspartner weder zum Rücktritt noch zum Schadenersatz berechtigt. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

§ 7 Hardware/Software/Datenverlust
Für die von uns gelieferte Software gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Wir übernehmen keinerlei Haftung für allfällige Schäden oder Folgeschäden, welche durch eine Fehlfunktion der Hard- oder Software verursacht werden. Insbesondere besteht auch keinerlei Haftung für allfällige dadurch verursachte Datenverluste, der Vertragspartner hat diesbezüglich für geeignete Sicherungsmaßnahmen zu sorgen, welche einen Datenverlust dauerhaft und wirksam verhindern.(Backup)

Wir übernehmen auch keine Haftung für Datenverluste während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie daraus resultierende Folgeschäden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Übergabe des Gerätes zur Reparatur, alle Daten zu sichern.

§ 8 Vor-Ort-Service
Vor-Ort-Service Zusagen sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. In diesem Fall ist die beanstandete Ware nicht bei uns zu reklamieren oder an uns zu retournieren. Diese Leistungen werden vom jeweiligen Hersteller selbst durchgeführt.

§ 9 Gewährleistung/Haftung
Der Vertragspartner hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und binnen angemessener Frist, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen, anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind von dem Vertragspartner innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Vertragspartner einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Vertragspartner rechtzeitig gerügt wurde, sind wir – unter Ausschuss der Rechte des Vertragspartners von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berichtigt sind. Der Vertragspartner hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zu Nacherfüllung zu gewähren.

Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw. Nachlieferung, Wandlung oder Preisminderung. Zur Behebung des Mangels hat uns der Vertragspartner eine angemessene Frist einzuräumen. Nur wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selber oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Im Übrigen richten sich die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Vertragspartners nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 922 ff ABGB).

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Vertragspartner erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Vertragspartners zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Nur soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfacher fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Vertragspartners über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.

Verarbeitet der Vertragspartner in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware, so entstehen für uns daraus keinerlei Verpflichtungen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren zu. Erwirbt der Vertragspartner Alleineigentum an der neuen Sache, sind sich die Vertragsteile darüber einig, dass der Vertragspartner uns im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

Der Vertragspartner hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstige Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Vertragspartner. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wir mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

§ 11 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Firmensitz in Landeck, für unsere Warenlieferungen der Versandort.

§ 12 Datenverarbeitung
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

§ 13 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

§ 14 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und uns gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, auch wenn der Vertragspartner seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird also ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers abzutreten.

Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und uns ist das Bezirksgericht Landeck.

Für unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen im PDF-Format klicken Sie HIER

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